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Alpiq sagt Ja zum Stromabkommen

20.10.2025, 10:00 | News

Die Umsetzung in nationales Recht bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.

Das Stromabkommen ist Teil des Pakets der «Bilateralen III», das die Schweiz mit der EU verhandelt hat. Das Paket soll den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Es besteht aus einem Update der bestehenden Verträge und aus drei neuen Abkommen: Zur Lebensmittelsicherheit, zur Gesundheit und zum Strom.

Das Stromabkommen ermöglicht die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt, regelt den grenzüberschreitenden Stromhandel und gewährleistet die Mitarbeit der Schweiz in den relevanten Gremien der EU. Im Vordergrund steht dabei für beide Seiten die Versorgungssicherheit, die im stark vernetzten Energiesystem von keinem Land im Alleingang erreicht werden kann. 

Swiss Finish verhindern: Deregulierung gefordert 

Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zur innerstaatlichen Umsetzung hingegen, überzeugen bislang nicht und bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung. Der Gestaltungsspielraum muss dabei deutlich konsequenter für eine marktliche Ausrichtung und eine schlankere Regulierung genutzt werden. So ist zum Beispiel die Ausgestaltung der regulierten Grundversorgung möglichst nahe am Status-Quo in einem vollständig geöffneten Markt weder praktikabel noch dienen sie dem Konsumentenschutz. Ausserdem stellt die beibehaltene obligatorische Wasserkraftreserve einen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Wasserkraftbetreiber im europäischen Kontext dar und ist spätestens mit einem Stromabkommen nicht mehr tragbar. Sie sollte wettbewerblich ausgeschrieben werden, wie in der EU üblich. Angesichts des in der Branche herrschenden Fachkräftemangels führt schliesslich das Monitoring der Arbeitsbedingungen zu einem überflüssigen Swiss-Finish, der mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand einherzugehen droht.

Verhandlungsergebnis ist ein grosser Erfolg

Das Stromabkommen ist von beiden Seiten fertig ausgehandelt. Es muss jedoch noch von der EU und der Schweiz ratifiziert werden. Die Vernehmlassung in der Schweiz befasste sich mit den nötigen Anpassungen der nationalen Gesetze, damit das Stromabkommen in der Schweiz umgesetzt werden kann (= innerstaatliche Umsetzung).

Alpiq befürwortet in ihrer Stellungnahme das Stromabkommen und stuft das sehr gute Verhandlungsergebnis als grossen Erfolg ein. Für die Stromversorgung der Schweiz ist es aus volkswirtschaftlicher Perspektive zentral, ein Stromabkommen mit der EU zu haben. Denn die Schweiz ist keine Insel – wir sind wirtschaftlich, arbeitsmarktpolitisch, aber auch energiepolitisch und physikalisch in Europa integriert. Aber nur mit einem Abkommen können wir von den Vorteilen der Vernetzung wirklich profitieren.