Die Funktionsweise des Fischpasses
Der naturnahe Teil des Fischpasses im Oberwasser unterhalb des Einlaufbauwerks ist für grössere Abflussmengen als das anschliessende Raugerinne ausgelegt und bietet mit Baumstümpfen und anderen natürlichen Elementen einen vielfältigen Lebensraum für die Gewässerfauna. Der Raugerinne-Beckenpass erstreckt sich von der Zufahrtsstrasse zum Kraftwerk bis zum Unterwasser. In diesem Raugerinne überwinden die Fische einen Grossteil der Höhendifferenz zwischen Unter- und Oberwasser. Damit die Fischaufstiegsanlage bei unterschiedlichen Pegelständen der Aare funktioniert, wird der unterste Abschnitt bei der Mündung als Schlitzpass ausgeführt. Der Anschluss ans Unterwasser erfolgt unmittelbar unterhalb des Turbinenauslaufs parallel zur Strömung. Die Ufermauer wurde dazu unterhalb der Mündung abgetragen und durch eine neue Betonmauer ersetzt. Dieser abgerückte Einstieg umfasst eine neu geschaffene Sohlanbindung, welche es bodennahen, wandernden Fischen ermöglicht, den Einstieg zu finden. Zur Verbesserung der Auffindbarkeit wird zusätzlich eine Lockströmung erzeugt. Dafür wird ein Teil des Abflusses des naturnahen Raugerinnes über eine Rohrleitung zu einer Dotierturbine geleitet und dann am Einstieg abgegeben. Zusätzlich wurden auf beiden Seiten des Mittelpfeilers des Stauwehrs im Unterwasser zwei weitere Einstiege geschaffen. Die Fische aus diesen beiden Einstiegen werden über einen Sammelkanal am Kraftwerk vorbeigeführt und dann mit dem anderen Teil des Fischpasses vom abgerückten Einstieg vereinigt.
Thomas Fürst, Geschäftsführer der Alpiq Hydro Aare AG, sagt zum Fischpass-Projekt: «Wir freuen uns darüber, diesen komplett neuen und naturnahen Fischpass offiziell einzuweihen. Mit ihm erhält das Kraftwerk Flumenthal eine zeitgemässe Anlage, die den heutigen Anforderungen an die Fischwanderung entspricht und einen vielfältigen Lebensraum für die Gewässerfauna fördert.»
Ein Gesetz für die Wiederherstellung der Fischwanderung
Hintergrund für den Bau des neuen Fischpasses beim Kraftwerk Flumenthal ist die Revision des Gewässerschutzgesetz von 2011. Dieses verlangt die Wiederherstellung der freien Fischwanderung in einigen Schweizer Flüssen. Alle Kraftwerke in der Schweiz sollen die Anforderungen des neuen Gewässerschutzgesetzes bis 2030 erfüllen.