Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Produktionsausfall im Kernkraftwerk Gösgen beeinflusst Alpiq Ergebnis 2025

22.08.2025, 07:00 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) hat am Freitag, 22. August 2025 mitgeteilt, dass die Stromproduktion noch nicht wieder aufgenommen werden kann. Das Wiederanfahren verzögert sich voraussichtlich um weitere sechs Monate bis Ende Februar 2026. Alpiq rechnet deshalb aus heutiger Sicht für das zweite Halbjahr 2025 mit einem Minderertrag in der Grössenordnung von 140 Mio. bis 160 Mio. CHF.

Alpiq ist mit einem Anteil von 40 Prozent die grösste Aktionärin der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG. Durch den längeren Produktionsausfall rechnet Alpiq anteilsmässig mit bis zu 2.2 TWh Minderproduktion bis Ende Februar 2026. Dies hat spürbare Auswirkungen auf das erwartete Jahresergebnis. Das operative Geschäftsergebnis 2025 wird aus heutiger Sicht in der Grössenordnung von 140 Mio. bis 160 Mio. CHF schlechter als geplant ausfallen. Das erste Halbjahr 2025 war vom Produktionsausfall nicht betroffen. Die Halbjahreszahlen werden wie geplant am 28. August 2025 veröffentlicht.

Über die gesamte Periode (Ende Juni 2025 bis Ende Februar 2026) wird bei KKG ein Produktionsausfall von insgesamt fast 6 TWh erwartet. Der entgangene Ertrag für die KKG-Aktionäre summiert sich damit auf gegen 500 Mio. CHF. Der Anteil für Alpiq beläuft sich auf rund 200 Mio. CHF.

Der Zustand des KKG ist unverändert sehr gut. Allerdings muss eine Kernenergieanlage unabhängig ihres Baujahrs dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, und die Aufsichtsbehörde hat ihre Anforderungen an das KKG im Rahmen des Ermessens angepasst. Die KKG AG will gemäss Medienmitteilung nun sicherstellen, dass das Kraftwerk diesen angepassten Anforderungen gerecht wird. Aus diesem Grund verzögert sich das Wiederanfahren der Anlage um voraussichtlich weitere sechs Monate bis Ende Februar 2026.

Das KKG liefert als Partnerwerk seinen Aktionären Anteilmässig Strom und hat keine Endkunden. Die Aktionäre müssen die nun fehlende Strommenge am Markt zu aktuellen Konditionen beschaffen. Das gilt auch für Alpiq und ermöglicht, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com