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Produktionsgesellschaften der Alpiq erheben Beschwerde gegen ElCom-Verfügung

Produktionsgesellschaften der Alpiq Gruppe haben heute beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vom 6. März 2009 erhoben. Damit wird das Bundesverwaltungsgericht nun einzelne Aspekte der ElCom-Verfügung prüfen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob entweder Leistungserbringer (Kraftwerke) oder Leistungsempfänger die Kosten für Dienstleistungen zu Gunsten der Stabilität des Schweizer Stromnetzes tragen sollen. Ein hoffentlich schneller Entscheid schafft im Interesse aller Parteien Rechtssicherheit.

Die ElCom hat am 6. März 2009 über die Tarife für das Stromübertragungsnetz verfügt. Die Tariffestsetzung ist für alle Akteure, die sich für eine zuverlässige Schweizer Stromversorgung einsetzen, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Vollzug der teilweisen Öffnung des Schweizer Strommarktes. Über die Anwendung dieser Bestimmung bestehen offensichtlich teilweise unterschiedliche Auffassungen. Alpiq hat beschlossen, einzelne Aspekte der ElCom-Verfügung durch die zuständige gerichtliche Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, überprüfen zu lassen. Die betroffenen Produktionsgesellschaften der Alpiq Gruppe haben deshalb Beschwerde eingereicht.

Das Bundesverwaltungsgericht soll insbesondere die Frage klären, ob das Stromversorgungsgesetz (StromVG) es erlaubt, einen gewichtigen Teil der Kosten für Systemdienstleistungen (d.h. Dienstleistungen, die der Stabilität des Höchstspannungsnetzes dienen) Kraftwerken mit über 50 MW elektrischer Leistung aufzuerlegen. Oder ob diese Kosten nicht vielmehr durch die Leistungsempfänger getragen werden, so wie es das StromVG eigentlich nahe legen würde.

Alpiq ist durch den Entscheid der ElCom, die Kosten für Systemdienstleistungen den Kraftwerken mit über 50 MW anzulasten, stark betroffen. Die daraus resultierenden Mehrkosten bewegen sich in der Grössenordnung eines höheren zweistelligen Millionenbetrages.

 

Verpflichtung gegenüber den Eigentümern

Als Publikumsgesellschaft und an der Schweizer Börse SIX kotiertes Unternehmen sieht es Alpiq als ihre Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer zu wahren. Alpiq hofft auf einen schnellen Abschluss des Beschwerdeverfahrens, so dass diese wichtige Frage im Interesse der Schweizer Stromversorgung und aller involvierten Parteien bald geklärt wird.