Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass die Plangenehmigung des Bundesamtes für Energie für den Bau der Höchstspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis den Bestimmungen über den Bevölkerungs- und Umweltschutz entspricht. Auch hat es den Antrag auf die partielle oder vollständige Erdverlegung der Leitung abgelehnt.
Alpiq begrüsst den Entscheid des Gerichts und wird das Urteil jetzt genau analysieren. Für das Unternehmen hat der Bau der 380-kV-Leitung bis 2015 oberste Priorität. Wie die vom Walliser Staatsrat beauftragten Experten unterstrichen, ist der Bau der Leitung zwischen Chamoson und Chippis für die Übertragung des im Wallis erzeugten Stroms unerlässlich und dringend. Nur so lässt sich die zuverlässige Stromversorgung zu einem für den Verbraucher tragbaren Preis sicherstellen. Die Verstärkung des Höchstspannungsnetzes gehört auch zu den Prioritäten der neuen Energiestrategie des Bundesrates.
Die Planung und der Bau von Höchstspannungsleitungen unterliegen einem vom Bund festgelegten Verfahren, für welches das Bundesamt für Energie zuständig ist. Alpiq hat keine Entscheidungsbefugnis und nimmt im Verfahren als Vertreterin der Anlageerbauer teil. Hinweis: Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird die Gesellschaft swissgrid spätestens am 1. Januar 2013 Eigentümerin des gesamten schweizerischen Höchstspannungsnetzes.