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Alpiq AG unterliegt in Investitionsschutzschiedsverfahren

Lausanne – Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hat in einem internationalen Investitionsschutzschiedsverfahren zwischen Alpiq AG und dem rumänischen Staat gegen Alpiq AG entschieden. Alpiq AG prüft die Ergreifung einer Aufhebungsklage beim Generalsekretariat von ICSID.

Bei der Klage geht es um Lieferverträge zwischen dem staatlich kontrollierten und sich 2012 angeblich in Insolvenz befindlichen rumänischen Energieunternehmen Hidroelectrica und den beiden Tochtergesellschaften von Alpiq in Rumänien.

Hidroelectrica hatte langfristige Energielieferverträge mit den beiden Tochtergesellschaften von Alpiq in Rumänien 2012 überraschend gekündigt, nachdem Hidroelectrica Insolvenz angemeldet hatte. Alpiq hatte sämtliche zur Verfügung stehenden lokalen Rechtsmittel ergriffen, diese wurden jedoch in letzter Instanz abgewiesen. Im Verfahren um die beiden gekündigten Energielieferverträge in Rumänien hatte Alpiq im November 2014 eine internationale Investitionsschiedsklage eingeleitet. Die Klage basierte auf den schweizerisch-rumänischen Investitionsschutzabkommen und dem multilateralen Energie-Charta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT). Alpiq hat insbesondere die durch die rechtsmissbräuchliche Kündigung der Lieferverträge erfahrene Enteignung gerügt.

Das Schiedsgericht hat entschieden, dass die Kosten des Verfahrens je hälftig von den Parteien zu tragen sind und jede Partei ihre Anwalts- und sonstigen Verfahrenskosten selbst trägt. Das Urteil des ICSID hat keinen Cash-out für Alpiq zur Folge. Zudem wurden die mit den gekündigten Verträgen zusammenhängenden Vermögenswerte bereits im Geschäftsjahr 2012 auf Null abgeschrieben.

Weitere Information zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com

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